
„Alle Jahre wieder“ oder: Wem gehören nur die Weihnachtsgeschenke ?
Spätestens bei dieser Frage könnt Ihr erkennen, ob Eure Trennung erfolgreich war und Ihr Euch im Guten wie 2 erwachsene Menschen oder Euch völlig zu Recht von Eurem Partner getrennt habt, weil er möglicherweise das Wohl der Kinder nicht für so wichtig erachtet wie Ihr.
Es beginnt manchmal schon damit, dass die Kinder, die aus irgendwelchen Gründen nicht gern zum getrennt lebenden Elternteil gehen, mit dem Bereithalten von Weihnachtsgeschenken gelockt werden. Obwohl man die Geschenke für die Kinder auch zusammen mit einem lieben Brief nach Hause bringen könnte. Oder im Falle des Kontaktabbruchs kann man die Geschenke natürlich auch mit der Post schicken oder bei der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes abgeben.
Denn wichtig ist ja nur zu zeigen, dass man die Kinder gern hat und an sie denkt.
So sehen es aber nicht alle:
Denn ungeachtet des Willens der Kinder ist es für manche Menschen selber ganz wichtig, dass die Kinder Weihnachten zu einem kommen und natürlich auch fein gekleidet und ordentlich gekämmt den Großeltern & der Restfamilie präsentiert werden können. Wie stünde man denn sonst auch dar?
Die Abwesenheit von eigenen Kindern zu Weihnachten stellt sonst ein gesellschaftliches No-Go dar, das durchaus geeignet ist, das eigene Ansehen bei der eigenen Familie und dem sonstigen Umfeld zu beschädigen und in Frage zu stellen. An den Weihnachtstagen HAT man einfach die Kinder bei sich zu haben, egal was war und ist, da man sonst mit Misstrauen von der Umwelt beäugt wird.
Was es um alles in der Wert zu verhindern gilt.
Sind die Kinder dann da, kriegen sie natürlich auch Weihnachtsgeschenke. Gern möglichst teure oder solche, bei denen man weiß, das der andere Elternteil diese nicht gut findet.
So kann man aber zeigen, was man selbst für ein tolles Elternteil ist. I-Phone 12, die pädagogisch wertvollen Kriegs-Spiele für die PlayStation ab 18 Jahren oder gern auch etwas Lebendiges.
Dabei spalten sich die Geister an der Frage, wem die Weihnachtsgeschenke der Kinder eigentlich gehören. Natürlich können Kinder an Gegenständen, die man Ihnen schenkt, Eigentum erwerben.
Meist bekommen sie jedoch -gerade bei teureren Geschenken - diese nur zum Gebrauch überlassen und sind somit nur Besitzer. Papa kauft das I-Phone 12 mit Vertrag, das Kind darf es aber benutzen.
Merke: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum hingegen ist das Recht an einer Sache!
Dabei sind die Eltern im Rahmen des Sorgerechts gem. §1626 BGB verpflichtet darauf aufzupassen, dass die Kinder keinen Schaden nehmen, also auch nicht so lange an der PlayStation zocken, bis sie viereckige Augen bekommen oder ewig auf dem Handy spielen.
Im Rahmen der elterlichen Sorge kann es also durchaus erforderlich sein, die Bildschirmzeit des Kindes auf 3 Stunden pro Tag zu beschränken oder die PlayStation gelegentlich einzukassieren. Soweit so gut.
Richtig schäbig wird es allerdings , wenn die Kinder angeblich etwas „ geschenkt“ bekommen, dies aber nicht mit nach Hause nehmen dürfen, sondern das Geschenk beim getrennt lebenden Elternteil bleiben muss. Hund, PlayStation oder Playmobil. Warum auch immer.
Manchmal, weil man den anderen Elternteil ärgern möchte oder das Geschenk die Kinder noch öfter zu einem locken soll.
DANN wisst Ihr, das Ihr Euch zu Recht getrennt haben, da es gar nicht um die Freude der Kinder oder um rechtliche Eigentumsverhältnisse geht, sondern nur darum das Ego und das eigene Machtbedürfnis zu demonstrieren.
Schade, dabei sollte es doch gerade Weihnachten um etwas anderes gehen.
Alle Jahre wieder...
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