
Paradies lost
Was soll ich machen, wenn der Mann nicht auszieht?
Es kommt gelegentlich vor, das man sich verliebt. Ist ja nicht schlimm, nur ungünstig, wenn man gerade anderweitig verheiratet ist.
Gibt man dem nach und kommt es raus, führt das manchmal dazu, dass der Partner das auf Dauer nicht möchte. Handelt es sich dabei jedoch um einen längeren
Zustand können Monate und Jahre nach schlimmem Herzweh plötzlich mit 2 Wörtern beschrieben werden:
Zack! Aus.
Dann beginnt der Kampf um Positionen:
Wer kriegt die Kinder?
Wer bleibt im Haus?
Wer hat was gemacht?
Meist hat der untreue Ehegatte ein schlechtes Gewissen, verschenkt Haus und Hof, will nur weg und ist grosszügig, weil ja niemand etwas dafür kann, dass er sich
verliebt hat. Und das neue Glück natürlich lockt und die besten Seiten aus einem Menschen herausholt. Auch die Grosszügigkeit.
Empfindet er sich aber tendenziell als Opfer und entwickelt sich das mit der neuen Liebe nicht so wie gedacht er und sieht die Verantwortlichkeit
plötzlich auch bei dem Anderen führt das manchmal zu schlimmem Streit, weil er gar nicht einsehen kann, warum er dann plötzlich ausziehen soll.
Ist ja schliesslich auch sein Haus!
Wenn freundliche Aufforderungen und Bitten nicht helfen, hilft meistens schon ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung sich eine neue Wohnung zu suchen. So
richtig mit Briefkopf und Fristsetzung und hässlicher Drohung mit Gericht.
Hilft das auch nicht, kann man unter bestimmten Voraussetzungen, sich die Ehewohnung nach § 1361 b BGB für die Zeit der Trennung gerichtlich zuweisen
lassen.
Dafür muss es sich
- um die Ehewohnung handeln,
- die Eheleute müssen sich getrennt haben
- und ein weiterer Verbleib zusammen in der Wohnung muss eine unzumutbare Härte für den anderen Ehegatten darstellen.
Relativ einfach, wenn es Gewalt, ständige Schreiereien vor den Kindern oder das ewige Mitbringen der neuen Freundin in die Ehewohnung gibt.
Oder wenn der Mann mit gutbezahltem Job relativ schnell eine eigene Wohnung finden kann, die (Haus-)Frau mit den 3 Kindern ohne Einkommen (manchmal auch mit
deutlichen Defiziten in der deutschen Sprache) und mit Hund eher nicht.
Exzessiver Alkoholkonsum oder Drogen in der Ehewohnung reichen ebenfalls für eine solche unerträgliche Härte aus.
Auch wenn die Kinder unter den langwierigen Schwierigkeiten anfangen zu leiden, nicht mehr schlafen können und psychisch beeinträchtigt sind, kann eine solche
Härte gegeben sein.
Dabei müssen die Beeinträchtigungen ein solches Mass angebommen haben, dass es über die normalen Trennungsquerelen hinausgeht.
Macht der Mann also im Erdgeschoss ununterbrochen unendlich laut die Musik an, um die Frau oben zu ärgern und sind Frau und Kinder nervlich total durch, ist so
ein Antrag erfolgversprechend. Oder es wird über Wochen vor den Kindern geschrien & gestritten.
Es hängt viel davon ab, was der Anwalt für Euch genau vorträgt, warum das Zusammenleben nach Trennung unerträglich ist.
Ist das Handwerk gut, ist es in den meisten Fällen auch sehr aussichtsreich.
Auch gibt es ein paar Killer-Argumente, die hier beim besten Willen nicht genannt werden können...
Nur eins solltet Ihr nicht machen:
Auf „Das seh ich nicht ein“ hereinfallen und zu früh das Feld räumen!
Zieht man einmal aus, ist eine Rückkehr kaum mehr möglich.
Und das wollt Ihr Euch und den Kindern doch nicht ernsthaft antun, oder?
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