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Showdown Prozesskostenvorschuss

 

 

 

Hat man sich getrennt und möchte man den Ex-Mann oder die Ex-Frau verklagen sieht man sich einer praktischen Hürde gegenüber: man braucht dafür Geld.

 

Geld ,um nicht nur seine Ansprüche geltend zu machen, sondern auch den Ex  oder die Ex zu verklagen, damit man letztendlich das bekommt, was einem zusteht. Also für den Anwalt, Geld für's Gericht, da es ohne Gerichtsgebühren-Vorschuss die Klage oder den Antrag nicht zustellt, Geld  für den Richter, der letztlich darüber entscheiden soll, wer wieviel Unterhalt zugesprochen bekommt, wer die Kinder wann und wie oft sieht und wer die Scheidung bezahlen muss oder eben auch nicht.

 

War man  aber in der Ehe dem schicken Unternehmensberater oder Hochschul-Lehrer aber nur stets eine gute Ehefrau und hat auf 2 - 4 Kinder aufgepasst, den Garten und Haushalt gepflegt und vielleicht nur einen Mini-Job zur Selbstverwirklichung ausgeübt, ist Geld nach der Trennung meist eher knapp, vor allem, wenn der verlassene Partner in seiner Eitelkeit und Ehre gekränkt ist und seine Macht genau dort ausspielt, wo er es kann. Eben beim Geld.

 

Geübte Leser meines Blogs wissen bereits: hat man kein Geld für seine Rechtsverfolgung, kann man beim Anwalt seines Vertrauens einen Prozesskostenhilfe-Antrag für das Gericht stellen. Dann werden nach einer summarischen Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Sinnhaftigkeit des Antrags die Verfahrenskosten vom Staat getragen und man bekommt seinen Prozess finanziert. Begehrt man nach Auffassung des Gerichts eher etwas Unsinniges oder komplett Aussichtsloses, gibt es Unterstützung aka Prozesskostenhilfe dafür eher nicht. 

 

Ist eine prima Sache, hat nur den Nachteil, dass die Gerichte bis zu 4 Jahren nachprüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert haben und man unter Umständen ein Teil bis Alles zurückzahlen muss.

 

Im Rahmen der Prozesskostehilfe-Prüfung muss man aber nicht nur  sein Vermögen angeben ( ist klar: mit der Rolex-Sammlung für 180.000€ und dem Oldtimer-Cabrio  als Zweitwagen gibt es natürlich nichts, sondern man muss erst sein Vermögen verwerten) sondern im Sinne des § 115 Abs.III ZPO zählt auch die Möglichkeit des Prozesskosten-Vorschusses gegen den Ex als Vermögensposition, die man vorrangig geltend machen muss.

 

Leider mögen viele Richter ein Verfahren auf Prozesskosten-Vorschuss nicht gerne: Müssen sie doch in einem Verfahren auch gleich noch einen weiteren Prozess prüfen, was nicht unbedingt Spaß macht. Das verstehe ich. Und manche Amtsrichter im Sauerland sind richtiggehend verärgert und schreiben dann dem Anwalt, dass sie so ein Verfahren noch nie gemacht haben und was das denn soll. Da muss man aber durch!

 

So steht  doch aber im Gesetz in §§ 1360ff BGB, dass Eheleute sich nach den konkreten Lebensverhältnissen  auch finanziell unterstützen und unterhalten müssen, was sich nicht nur auf Essen, Kleidung, Wohnung, Friseur und Handyrechnung bezieht, sondern eben auch  ausdrücklich auf Prozess-Kosten.

Auch wenn der Prozess sich gegen den anderen Ehegatten richtet.

 

Im Rahmen des Prozesskostenvorschuss-Verfahrens muss der Antragsteller dem Gericht gegenüber nachweisen, dass der Andere genug Geld dafür über hat, aber  mit einer Gehaltsabrechnung des Lehrers oder einem Steuerbescheid des Unternehmensberaters eher nicht so dass Problem.

 

Manche mögen da moralische Bedenken haben, aber irgendwann wollte man sich haben, dann muss man halt zahlen! Da ist mein Mitleid eher begrenzt...

 

Darüber hinaus muss man ja nur das Gericht bemühen, wenn die Ehegatten sich so gar nicht einigen können, so dass auch  der Partner, der letztendlich die Prozesskosten vorschießen muss, ja   auch durchaus eine Wahl hat, ob er es soweit kommen lässt oder eben nicht.

 

Der Prozesskostenvorschuss-berechtigte Ehegatte hat darüber hinaus noch den Vorteil, dass er die Kosten nachträglich nicht an den Staat zurückzahlen muss, weil sie ihm ja  vom Ehepartner zustehen.

 

Und machen wir uns nichts vor: ist nach einer Trennung die Stimmung  ohnehin schon eher schlecht und  einer spielt seine Machtposition im Hinblick auf Geld völlig aus, umso schöner ist es dann, wenn er den Antrag für das Verfahren, was sich letztendlich gegen ihn selbst richtet, selbst vorfinanzieren muss.

 

Ich wünsche Euch einen guten Showdown !

 

 

 

 

 

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