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Mein Bild, mein Stingray oder die Tücken des Hausrates

 

 

 

 

 

Mein Haus, mein Designer-Stuhl, mein Auto.... oder die Tücken des Hausrats

 

Immer nach dem Liebes-Aus stellt sich das Problem, wer was aus der gemeinsamen Wohnung mitnehmen darf.

 

Sind Sie nicht verheiratet, so sind Sie fein raus: Sie können alles mitnehmen, was Ihnen immer schon gehört hat oder was Sie im Laufe der Zeit gekauft haben. 

 

Ganz heißer Tip: das Aufbewahren von Kaufbelegen oder Rechnungen mit Ihrem Namen drauf ist da ganz sinnvoll und erleichtert im Zweifel die Rechtsfindung!

Sind Sie verheiratet , ist die Lage etwas komplizierter, aber nicht aussichtslos :

Das etwas seltsame Wort Hausrat meint ALLE Gegenstände, die im gemeinsamen Haushalt zu finden sind und die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen.

Der Hausrat war dem Gesetzgeber so wichtig, das er extra ein eigenes Gesetz, die „Hausratsverordnung“ dafür geschaffen hat.

Im Klartext: Alles, was Sie in der Ehewohnung mit Ihrem liebsten Ehegatten zusammen benutzt haben, ist bei einer Trennung wertmäßig zu teilen.

Das Sofa, Gläser, Besteck, Gardinen, Bilder , Tupperdosen - Ist klar!

Aber wenn’s ganz schlecht läuft : auch die heissgeliebte Harley oder das Porsche Cabrio kann Hausrat werden, wenn Mutti damit in der Ehe Dienstags & Freitags immer zu Rewe und danach zum Yoga gefahren ist .

 

Fein raus ist man nur bei Gegenständen, die einem ganz alleine gehört haben und die man immer nur ganz alleine benutzt hat: die Märklin-Eisenbahn, die Briefmarkensammlung oder das Klavier, wenn man zufällig Konzertpianist ist oder der andere Ehegatte keine einzige Note kennt und darauf noch nie gespielt hat. Kommt aber eher seltener vor.

 

Am Besten ist, wenn man sich untereinander irgendwie einigt. Unbedingt einen Versuch wert und völlig kostenfrei. Kostet vielleicht nur ein paar Nerven.

 

Tritt dieser günstigste Fall nicht ein, kann man ein Hausratsteilungsverfahren mit dem Anwalt Ihrer Wahl beim Gericht beantragen. In diesem Verfahren würde der Hausrat dann vom Gericht den Eheleuten zugewiesen werden. Klappt meistens nach zähen Verhandlungen aber ganz gut, kostet aber in der Regel Geld.

Spätestens in der Verhandlung beim Gericht lernt man, das es  "männlichen“ und „weiblichen“ Hausrat gibt:

Die Männer wollen meist zutiefst männliche Dinge wie die Stereoanlage von Bose, den Computer mit X-Box, den Werkzeugkasten, den Flachbild-Fernseher und das große Ledersofa in Schwarz.

 

Frauen wollen ganz selbstlos das Kinderzimmer, die Waschmaschine , die Einbauküche, das Porzellan von Tante Erna und die Kerzensammlung.

 

Daneben entdeckt man aber auch eine 3. Kategorie: den ungeliebten Hausrat. Liegt auf der Hand- Wer will denn schon das alte Ehebett in seiner neuen Wohnung haben, wo es doch mit Karl-Heinz oder Brigitte so gar nicht mehr gemütlich war darin...?

 

Die Eheleute entwickeln dann meist ganz kreative Ideen wie zum Beispiel diese: einer nimmt das Schlafzimmer und gibt dem anderen Geld, damit dieser sich was Neues kaufen kann.

Super Idee, funktioniert aber nur auf freiwilliger Basis, weil die Hausratsverordnung eine Ausgleichszahlung gerade NICHT vorsieht.
Der vorhandene Hausrat muss also geteilt werden.

Geben Sie im Falle einer Trennung sich und Ihrem Herzen einen Stoß und versuchen die Sachen aus Ihrer Wohnung friedlich mit Ihrem Ex zu teilen. Das Aufschreiben auf einem Zettel ist zur späteren Dokumentation auch ganz hilfreich.

Um die Werte zu ermitteln und sich nicht auch noch darüber zu streiten ist auch das Aufbewahren und Sichten von Kaufbelegen ganz sinnvoll. Sonst streitet man sich wochenlang darüber , ob die 10 Jahre alte Stofftasche von der Hochzeitseise aus Amerika heute 10 € wert ist oder 100€.

 

Wenn alles nichts hilft: nehmen Sie, was Sie kriegen können ( verkaufen bei eBay geht immer!) und bei den Lieblingsstücken hilft Ihr Anwalt.

 

Möge Ihre Designer-Couch ewig Ihre bleiben!