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Das Diversity-Drama

 

Das Diversity-Drama oder:

Star Wars im eigenen Wohnzimmer

 

Mit 13 war es total exotisch in den Sommerferien mit dem Bus von der Kirchengemeinde in den Sommerferien nach Spanien zu fahren und im günstigsten Falle war man nach 3,5 Tagen mit einem heißblütigen Spanier tollaly in Love.

 

Nach 14 Tagen hatte man zu Hause zwar ein gebrochenes Herz, aber die Umstände und Eltern haben langfristig Schlimmeres verhindert.

 

Dank Tinder & Co und deutlich gesteigerten Möglichkeiten bei der Partnerwahl können wir jetzt bei der Partnerwahl deutlich besser aus dem Vollen schöpfen und das ist ganz wunderbar!

Am Anfang ist die Liebe süß.

Aber spätestens, wenn ein Mann aus dem Land der Pyramiden mit seiner Ehefrau aus Bayern, eine dunkelhaarige Schönheit aus Gelato-Land mit ihrem Mann aus dem Land des griechischen Weines oder eine Schönheit aus dem sagenumwobenen Land der fliegenden Teppiche mit dem Mann aus dem ewigen Eis Kinder bekommt, wird deutlich, das es nicht immer ganz einfach ist und teilweise entstehen Szenarien, die die Glaubenskriege im Mittelalter wie ein Krippenspiel erscheinen lassen:

Die Dolche werden bereits gezückt, wenn es direkt nach der Geburt darum geht, in welchen Pass und mit welchem Nachnamen das Kind nach der Geburt eingetragen werden soll.
Reicht mindestens für 3 Gerichtsverfahren.

Ist man nicht verheiratet und hat beim Jugendamt keine Sorgerechtserklärung abgegeben, ist es ganz einfach: die Mutter entscheidet.

In allen anderen Fällen ist es deutlich schwieriger, besonders wenn hinter jedem Elternteil eine Großfamilie steht, die natürlich möchte, dass der Baby-Mensch in der Familientradition aufwachsen soll.

Das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ergibt sich aus Art.6 des Grundgesetzes und der Staat in Form des Gerichts mischt sich dort nur sehr ungern ein.
Aber was passiert, wenn man sich über zB die Frage der Taufe partout nicht einigen kann?

Voraussetzung für die Übertragung des Sorgerechts für ein Kind auf einen Elternteil nach § 1671 BGB ist, dass die Eltern zu einem Konsens und einem Mindestmaß an Kooperation nicht fähig sind (BGH in FamRZ 1999, 1646 und 2005, 1667).


Die Uneinigkeit der Eltern im Hinblick auf EINEN winzigen Teil der elterlichen Sorge reicht aber nicht aus, um einem Elternteil das Sorgerecht wegzunehmen und es dem anderen zu geben, insbesondere, wenn die Eltern den Rest ganz gut hinbekommen.

Auch die Übertragung des Teilbereiches Religionsausübung reicht auch nach Aufassung des hippsten Oberlandesgerichtes in Deutschland, dem OLG Celle, aus den gleichen Günden nicht aus (VRiOLG Dieter Büte, aaO).

Allerdings kann das Alleinbestimmungsrecht für eine solche Frage wie Taufe nach § 1626 BGB vom Gericht auf einen Elternteil übertragen werden.


Dabei muss die Frage für das Wohl des Kindes von Bedeutung sein und nach § 1671a BGB ein Elternteil generell geeignet erscheinen das im Sinne des Kindes vernünftig zu regeln. Klingt gut.

Also kann die christliche Mutter aus Gelato-Land, die jeden Sonntag gern mit dem Kind in die Kirche geht und das Kind auch völlig im Sinne dieser Lehre so erzieht und das Kind sehr gerne mit allen seinen Freunden aus der Schule in den Kommunionsunterricht gehen möchte es durchaus wagen, einen solchen Antrag beim Gericht zu stellen.

 

Funktioniert aber leider auch nicht immer, vor allem, wenn der griechisch-orthodoxe oder moslemische Vater ein genauso gesteigertes Interesse an der Zukunft seines Kindes hat und die religiöse Erziehung ebenfalls bestimmen möchte. Was ja auch nur natürlich und genauso zu verstehen ist.

 

Manche Richter scheuen sich dann, in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht einzugreifen, vor allem, wenn sie den Eindruck haben, dass der Impuls nicht wirklich von dem Kind ausgeht und das wirklich im Sinne EINES bestimmten Glaubens erzogen werden und in einem Glauben leben möchte.

 

Und, machen wir uns doch nichts vor: das es das erklärte Lebensziel eines Fast-Teenagers ist, in einer bestimmten Religion aufzuwachsen zu dürfen und diese leben zu dürfen ist... eher ungewöhnlich.


Da ein solcher Versuch allerdings All-in jeden Elternteil mindestens 2000€ und unbezahlbare Nerven kostet, sollte man direkt versuchen, diese Angelegenheiten am Anfang mit dem anderen Elternteil zu regeln. Ist zwar nur bedingt romantisch, erspart einem später unter Umständen jedoch die Hölle auf Erden. Was ja für einen selbst an sich durchaus ein deutlicher Mehrwert ist.

Immer an das Gute glauben aber für den schlimmsten Fall vorsorgen !

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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