
Früher gab es das Gesundheitsmagazin im Fernsehen.
Die Krankheit, die abends in dieser Sendung vorkam, wurde dann so gut erklärt, das man schlagartig am nächsten Morgen das Gefühl hatte, man würde auch darunter leiden.
Darunter litten dann die Ärzte auch, nur anders.
Ähnliches Phänomen gibt es auch heute noch beim fernsehen.
Habt Ihr auch letzte Woche den Film " Weil Du mir gehörst" gesehen?
Ein eindrucksvoller Film über Trennung, Umgangsvereitelung, Entfremdung eines Elternteils bis hin zum PAS (Parental Alienation Syndrom; basierend auf einem Konzept von Richard A. Gardener bei dem ein Kind bewußt von einem Elternteil dem anderen Elternteil so sehr entfremdet wird, bis das Kind den anderen Elternteil selbst hasst und abwertet und frei von Schuldgefühlen darüber ist).
So wurde ich nicht nur von mehreren Mandanten, sondern auch von meinen Lesern darauf angesprochen, ob es das wirklich geben würde.
Zum Glück bin ich kein Psychologe; Therapeut oder Psychiater, sondern kann nur als Laie darüber berichten.
Aber ja, was für den einen ein spannender Fernsehabend ist, ist für den anderen bittere Realität. Und das gibt es wirklich:
war es früher eine Besonderheit eine Akte mit Umgangsverweigerung zur Bearbeitung zu bekommen, so ist es heute eher die Regel.
Gerade hochgradig zerstrittene Elternteile operieren mit der Entfremdung (je intelligenter, desto eher) und berufen sich auch oft auf das PAS, was zwar als Konzept noch recht umstritten ist und auch im Katalog der WHO der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme nicht als Störung erfasst ist, aber leicht zu ergoogeln ist und insbesondere von Anhängern der Väterrechtsbewegungen gern als Erklärungsansatz für eine möglichkerweise vorliegende Verweigerung des Kindes zum Umgang herangezogen wird.
Aber wie gesagt: die Beurteilung soll den Fachleuten vorbehalten sein. Allerdings ist mir noch in keinem Gutachten für Sorgerecht oder Umgangsrecht, der größten Spielwiese für Familienrechtler, ein tatsächlich diagnostizierter Fall von PAS vorgekommen.
Dennoch gibt es das Andere sehr wohl :
Mütter, die bewußt das Kind schädigen, indem sie den Kontakt zwischen Vater und Kind boykottieren und nicht nur unablässig bewusst über diesen schimpfen, sondern auch subtil unvorstellbare Dinge mit dem Kind teilen.
Erzählungen über selbst in der Beziehung erlittene Verletzungen, Gewalt oder tatsächlich erfolgte oder nur erfühlte Kränkungen, Berufung auf andere Autoritäten (das hat XY auch gesagt) oder sogar das bewußte Herumliegenlassen (bei größeren Kindern) oder das Vorlesen von Anwaltspost gehören in diesen Kontext.
Aber auch das Verhalten unterliegt gewissen Moden. War es früher noch der Umstand, das jedes Kind erst ADHS hatte, dann PAS, so ist es mittlerweile die Behauptung eines möglicherweise erfolgten sexuellen Missbrauchs, die den Umgang - auch gern mit Hilfe des Gerichts- unterbinden soll.
Es gab da die Mutter mit polnischem Migrationshintergrund, die einen sexuellen Missbrauch behauptete mit der Folge, dass nicht nur der Ruf des Vaters innerhalb des engen, sozialen Umfeldes (deswegen die Mitteilung des Polnischen, nicht aus Gründen einer möglichen Diskriminierung ) schlagartig ruiniert war , sondern der Vater die Kinder erst nach Vorliegen des Gutachtens, dass keine Anzeichen für einen solchen Missbrauch ergeben hatte, erst wieder sehen konnte.
Was leider erst 10 Monate später war. Also wirklich lang, wenn man seine Kinder mag. Und dann noch so ein Strafverfahren als angestellter Bundesbeamter... Nicht schön.
Es gab da eine erfolgreiche Unternehmerin mit gleicher Behauptung, die gleich ans andere Ende der Welt zog um den Umgang zu erschweren oder auch den türkischen Vater von 5 Kindern, der das alleinige Sorgerecht wollte mit der Behauptung er sei in Anwesenheit der Kinder von der Mutter (die zugegebenemaßen viel größer und schwerer war als er) vergewaltigt worden und habe gar nicht gewollt, und und und...
Wir alle wissen, dass es schwer ist, mit dem Scheitern unserer eigenen Wünsche, Hoffnungen und Phantasien fertig zu werden und unsere Träume zu Grabe zu tragen.
Auch kennen wir das schrecklich nagende Gefühl aus der Teenagerzeit in Magen und Herzen, wenn sich der ehemalige Traumprinz einer anderen zugewendet hat ( oder wir ihn sogar verlassen hatten und eigentlich gar nicht mehr wollten) und wir immer noch das Gefühl hatten, dass er uns irgendwie doch noch gehört und deswegen Geburtstagweihnachtenostern keinesfalls mit der Neuen an einem "unserer" Orte feiern darf.
Aber damals wußte man es noch nicht besser und es hat auch nur uns und nicht die von uns gewollten Kinder betroffen, die bei unserer Partnerwahl nicht gefragt worden sind.
Zum Glück haben die Gerichte dazugelernt und mittlerweile darf sogar ein verurteilte Mörder Umgang mit seinem Kind ausüben, wenn das Kind dadurch nicht gefährdet ist oder in anderen Fällen (wie bei möglicherweise gewesenem Mißbrauch oder einer Suchtproblematik oder einfach nur, wenn der Vater unsicher und unerfahren ist oder Unterstützung benötigt) gibt es auch Umgang unter strenger Aufsicht.
Ich habe ich noch keinen Fall erlebt, wo ein Gutachten Umgang ohne Grund ausgeschlossen hat, wobei ein Umgangs-Ausschluß ohnehin selten bis nie vorkommt.
Auch insoweit ist das Elternrecht deutlich gestärkt worden.
Das Gefühl von "Du gehörst mir" kennen wir alle und füttern es gern gelegentlich durch das Stalken des oder der Ex bei Facebook & Co, aber eine totale Entfremdung der Kinder bis an den Rand der Kindeswohlgefährdung klappt zum Glück selten bis nie.
Also bloß nicht ermutigen lassen!
Ich glaube noch an unser Rechtssystem und spätestens an die 2. Instanz und die Liebe....
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