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Umgangsrecht - Umgangspflicht ?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umgangsrecht - Umgangspflicht!

Was tue ich nur, wenn der Vater keine Lust hat auf Umgang mit dem Kind ?

 

Normalerweise gibt es Konflikte, wenn der eine was will, was der andere nicht will und umgekehrt.

 

Nichts anderes gilt bei der Umgangsproblematik, wo meist der eine Elternteil das Kind mehr und öfter sehen will, als es eigentlich möglich, sinnvoll und manchmal gut ist für das Kind.

 

Doch es gibt auch diese eher seltenen Fälle, wo die Mutter sich wünscht, der Vater würde sich regelmäßig, öfter oder überhaupt um das gemeinsame Kind kümmern.

 

Gerade wer als Alleinerziehende auch berufstätig ist, nebenbei noch eine Ausbildung macht oder studiert, weiß, wie herausfordernd es sein kann, wenn das Kind gerade eine schwierige Phase durchmacht, 3 Nächte lang wach war, weil es Fieber hatte oder neue Zähne bekommt oder sonst irgendwie betreuungsintensiv ist und man keinen Partner hat, der einen mal für eine halbe Stunde ablösen kann.

 

Grundsätzlich beinhaltet das Elternrecht nach Art.6 GG, was zu den absoluten Grundrechten unserer Verfassung zäählt,  auch eine Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung   ihres Kindes. Diese Pflicht besteht nicht nur dem Staat gegenüber, sondern auch  gegenüber dem Kind.

 

Also gibt es auch die Pflicht des getrennt lebenden Vaters zur Pflege und Erziehung des Kindes in Form der Verpflichtung zum Umgang.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer bahnbrechenden Entscheidung  vom 1.April 2008 festgestellt (AZ: 1 BvR 1620/04), das es einem Elternteil zumutbar ist, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient.

 

Kontakt mit dem eigenen Elternteil ist meistens prima fürs Kind.

 

Heißt genau: Der Vater kann schon vom Gericht dazu verknackt werden, sein Kind zu besuchen  oder abzuholen. Zutiefst fair dieser Ansatz,  denn warum soll die Pflege und Erziehung  nur an einem Elternteil hängen bleiben?

 

Soweit so gut. 

 

Und manchmal reicht auch schon ein strenges Wort eines älteren, seriösen Richters, der den Vater streng anguckt und ihm erklärt, wie wichtig seine Rolle als Vater für das Kind ist.

 

Aber was macht man, wenn der andere partout nicht will?

 

Rücken die Mütter entgegen eines gerichtlichen Beschlusses die Kinder trotzdem nicht pünktlich und regelmäßig an den Vater raus, gibt es ganz schnell ein Zwangsmittelverfahren und die Mutter wird vom Gericht dazu verurteilt einige Hundert Euro Zwangsgeld an das Gericht zu zahlen. Machen die meisten aus rein wirtschaftlichen Gründen meist nur 1 Mal und dann nie wieder. Weil unnötig und teuer.

 

Beachte: nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte reicht es nicht aus, dass das Kind zum Beispiel krank war und Fieber hatte oder weil es krank war unbedingt zu Hause bei Mama und in seinem Bett bleiben wollte, sondern es muss nachweislich und ärztlich attestiert "transportunfähig" sein. Ist so gut wie nie der Fall. Dazu müsste das Kind schon an der Herz-Lungen-Maschine hängen, alle anderen Krankheiten bei denen man das Kind zum Vater transportieren kann, reichen nicht aus.

Erscheint etwas herzlos, aber so die Rechtsprechung.

 

Zwangsmittel gegen den Vater auf Abholung des Kindes gibt es hingegen nicht. 

So seltsam die Entscheidungen des Gerichts manchmal sind, so klug hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:

 

Umgang, der mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden muss, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl!

 

Wie sähe denn auch so ein Umgang aus, wenn der Vater mit Geld oder Ordnungshaft dazu gezwungen werden müßte, das Kind zu holen um mit ihm Spaß zu haben?

Oder sollte die Polizei den Vätern das Kind bringen? Besser nicht.

 

Und vor allem: wie würde sich das Kind dabei fühlen?

 

So bitter es ist: wenn die freundliche Ermahnung an den Vater durch das Jugendamt oder Gericht nicht hilft, hilft gar nichts mehr und man sollte dem Kind die Demütigung ersparen irgendwo hinzumüssen, wo man einen (in diesem Fall: das Kind) nicht haben will.

 

Sinnvoll halte ich persönlich immer, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und den anderen Elternteil in Ruhe zu lassen, auch wenn es sehr schwer fällt.

 

Meldet sich so ein abwesender Vater 6 - 8 Monate gar nicht, kann man ganz gut einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts wagen, da schon durch eine so lange Zeitspanne erkennbar ist, dass einen solchen Vater das Kind nicht wirklich interessiert. Und wenn ihn da Kind so gar nicht interessiert, braucht er das Sorgerecht auch nicht.

 

So kann man die Zeit für sich arbeiten lassen und hat dann wenigstens das Sorgerecht für sich und muss nicht einem gänzlich uninteressierten Menschen hinterherrennen betreffend Angelegenheiten für das gemeinsame Kind.

 

So kann dann unterlassener Umgang auch etwas Positives haben.

 

 

Wie sehr Ihr das ?

 

 

 

 

 

 

 

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Kommentare: 5
  • #1

    Claudia (Freitag, 07 Februar 2020 10:33)

    Sehr interessanter Artikel. Wenn ich das früher gewusst hätte. Bei uns ist der Fall eingetreten. Seit 2 Jahren kein Kontakt mehr. Der Kindsvater hat von heute auf morgen den Kontakt eingestellt. Wir wissen nicht warum. Alles sehr komisch.

  • #2

    Paragraphensylvia (Freitag, 07 Februar 2020 10:36)

    Danke für den Anstoß!
    Ich bin immer für glückliche Trennungskinder, d.h. in solch einem Fall würde ich Türen nie ganz zuschlagen (Gang zum Gericht wegen des alleinigen Sorgerechts), weil ich dann aus einem Pfad eine Autobahn als Einbahnstraße mache.
    Die Vorteile überwiegen in meinen Augen fast nie.
    Das Leben kann die Umstände von einer Sekunde zur anderen ändern und Menschen können sich auch ändern; viele halten aber einen Gerichtsbeschluss für wichtiger als eigene Entscheidungen.
    Bei Kindererziehung halte ich das für ziemlich fatal.

  • #3

    Thomas (Donnerstag, 30 April 2020 09:34)

    Ich habe ja schon mit Interesse gelesen, dass Covid-19 dafür herhalten muss, ein Kind nicht an den anderen Elternteil zu geben. Bei uns ist es nun sinnigerweise umgekehrt, die eigentlich bestehende Umgangsvereinbarung wird einfach ignoriert und der turnusmäßige Umgang sowie die zugewiesenen Osterferien fallen deshalb aus, weil der Kindsvater "Angst vor Corona" hat und dementsprechend den Umgang ablehnt. Die Kinder wohnen vereinbarungsgemäß bei der Kindsmutter und mir als deren Lebensgefährten. Ok, genauer gesagt gab es 30 min Begegnung mit Abstand. Wenn ich das richtig interpretiere, ist das dann auch unser Pech ;(

  • #4

    Anna Göbel (Donnerstag, 30 April 2020 12:56)

    Lieber Thomas,
    ja, das ist leider so. Mehrere Väter verweigern sich dem Umgang aufgrund von Corona. Die aktuelle Lage schafft grds. eine Ausrede für alle Fälle des Nicht-wollens.
    Aber Väter, die nicht wollen, irgendwie zu zwingen ist nie möglich, auch nicht aktuell.

  • #5

    Thomas (Donnerstag, 30 April 2020 13:55)

    Danke liebe Anna. Ich darf die Unterschiede ja persönlich gerade life erleben,