
Alle Menschen lieben Hunde
Und das nicht nur, weil Hunde unendlich niedlich sind, sondern auch, weil sie nie schlechte Laune haben und sich immer unfassbar freuen, wenn man nach einer 12-Stunden-Schicht nach Hause kommt.
Auch kommen sie nie in die Pubertät und mutieren zu pickligen, sprachlosen Wesen, die rudelweise Bierflaschen und Freunde mit nach Hause bringen und tagelang im Bett liegen während sie„Klinik am Südring“ in Dauerschleife konsumieren. Auch wollen Hunde weder ein Motorrad haben oder auf ein englisches Elite-Internat.
Aber: was passiert mit dem Hund, wenn man sich trennt ?
Das hängt von den Eigentumsverhältnissen ab:
Gehört der Hund nur einem Ehegatten, weil er ihn zum Beispiel schon vor der Ehe gehabt hat oder der Kaufvertrag nur von ihm unterzeichnet worden ist, dann ist es sein Hund und der andere Ehegatte hat keinen Herausgabeanspruch.
Haben beiden den Kaufvertrag unterschrieben hilft das aber nur bedingt weiter, weil der Hund natürlich nicht geteilt werden kann.
Juristisch gesehen sind Hunde Sachen im Sinne des Gesetzes und werden nach
§ 1361 a BGB behandelt. Dann kann das Eigentum am Hund zwischen den Eheleuten aufgeteilt bzw. vom Gericht zugewiesen werden, so wie zum Beispiel ein Tisch.
Dann ist man gehalten, beim Gericht einen Antrag auf Zuweisung zu stellen.
Das OLG Stuttgart hat allerdings Ende 2019 entschieden, dass es kein Anspruch auf Umgang mit dem gemeinsamen Hund gibt wie bei Kindern : auch wenn sich beide Ehegatten während der Ehe um den Hund gekümmert haben hilft das nichts.
Hat man aber 2 Hunde gehabt, hat das Oberlandesgericht Schleswig sehr gerecht bei 2 Hunden jedem der Ehegatten einen Hund zugeteilt.
Nur das Landgericht Duisburg hat den Eheleuten jeweils ein abwechselndes Umgangsrecht zugebilligt, weil nur 1 Hund da.
Ganz vorsorgliche Seelen gehen im Vorfeld zum Notar und regeln untereinander neben allen anderen Dingen wer Wotan wann und für wie lange zu sich nehmen kann und wer im Falle eines Falles das Hüftimplantat aus Echtgold für 4000 € für den Liebling bezahlen muss.
Allerdings muss der Liebling auch versichert werden und fressen, was manchmal die finanziellen Möglichkeiten direkt nach einer Trennung deutlich strapaziert.
Aber auch dafür hat das Recht eine Lösung parat:
Das Oberlandesgericht München hat dies auch erkannt und entschieden, das der Mann der Frau monatlich 50 € für Fressen -quasi als Unterhalt für den Hund- zahlen muss. Er wollte ihn ja schließlich auch und kann sich nicht spontan auf „ Keinen Bock mehr“ berufen. Allerdings gabs das Geld nur für ein paar Jahre, weil sonst dem armen Mann nicht mehr zumutbar.
Am kreativsten ist -wie so oft- das Oberlandesgericht Zweibrücken : hier verpflichtete sich der Mann nach der Trennung jeden Monat 100 € für den Hund zahlen.
Irgendwann wollte er das dann aber nicht mehr.
So etwas ging aber nach Auffassung der Richter auch nicht! I
In der Urteilsbegründung führte das Gericht sehr schön und juristisch sauber aus : Der Mann ist durch sein vertragliches Versprechen ein Dauerschuldverhältnis eingegangen ( wie zum Beispiel einen Mietvertrag bei dem man sich auch verpflichtet regelmäßig einen bestimmten Betrag zu zahlen). So ein Dauerschuldverhältnis kann man aber nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Vereinbarung einer solchen Kündigungsmöglichkeit mit seiner Ex-Frau konnte der Mann aber nicht beweisen.
Einen wichtigen Grund zur Kündigung gab es auch nicht.
Bloß weil man nicht mehr will, stellt keinen wichtigen Grund im Sinne des Gesetzes dar (OLG Zweibrücken Urteil vom 12.5.2001 AZ: 2 UF 87/05).
Daher musste daher Mann weiterzahlen. Solange der Hund lebt. Somit gilt auch für den Hund die Maxime
„Bis das der Tod Euch scheidet.“
Wie es letztendlich ausgeht hängt aber sehr von dem zuständigen Richter und dem zuständigen Oberlandesgericht ab.
Daher dringender Rat an alle Hundeliebhaber : Immer selbst den Kaufvertrag für den Hund unterschreiben, wenn man ihn unbedingt haben möchte, den Kaufvertrag und die Kontaktdaten des Züchters gut aufbewahren, falls der Vertrag mal - zum Beispiel beim Umzug anlässlich der Trennung - verloren geht und das Tier am besten nicht aus der Hand geben falls sich die Stimmung zwischen den Ehegatten mal verschlechtert, was bei einer Trennung und sätestens bei einem neuen Partner nicht ganz unwahrscheinlich ist.
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