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Umgang - was Sie bitte nie persönlich nehmen

 

Die unendliche Geschichte des Umgangs

oder: Was Sie bitte nie persönlich nehmen!

 

 

Haben Sie erstmal die Hürde der Umgangsvereinbarung genommen und wollen sich gelassen zurücklehnen, merken Sie meist schnell, dass Umgangsausübung eine Never-ending Story ist, oder zumindest so lange andauert, bis die Kinder 15, 16 Jahre alt sind und die Sache mit den Besuchen ganz prima selbst regeln können.

 

Damit Ihnen auch bestimmt nicht langweilig wird, haben sich Generationen von Ex-Partnern gewisse Dinge überlegt, um Sie zu ärgern: 

 

1. Ex spricht nicht mit Ihnen

Im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts ( der Regelfall, falls nichts anderes vereinbart worden ist) müssen Sie sich mit dem/der Ex über ein Minimum im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder beim Umgang absprechen. 
Dabei kann es bloß darum gehen, dass das Kind morgens und abends seinen Hustensaft nehmen soll, in der Woche schlimm Durchfall hatte und deswegen keine Süßigkeiten essen soll oder eine schwere Englischarbeit schreibt und deswegen Vokabeln abgefragt werden sollte.

 

Verweigert der/die Ex sich jedem Gespräch und hat Sie auch bei Whattsapp & Facebook gesperrt oder fängt bei jedem Gespräch gleich an, Ihnen Vorwürfe zu machen, können Sie zum Beispiel ein sogenanntes „Umgangstagebuch“ führen, ein schlichtes Schulheft reicht, wo Sie alles reinschreiben, was an dem Wochenende wichtig ist und dem Kind mitgeben. Umgekehrt natürlich genauso. Kann man bei Bedarf in einem gerichtlichen Verfahren gut als Dokumentation oder Beweis heranziehen .

Wirkt extrem stressreduzierend!

 

 

2. Das Kind ist immer krank, wenn es zu Ihnen kommen soll

Je nach geistiger Reife des Elternteils, wo das Kind lebt, kann es vorkommen, dass das Kind immer genau dann Fieber hat und krank ist, wenn es zu Ihnen kommen soll.
Dann hören Sie aber von Freunden, dass das Kind im Schwimmbad gesehen worden ist...
Kommt die Krankheit Ihres Kindes immer Freitags alle 14 Tage oder haben Sie begründete Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen von Ex können Sie die Vorlage eines Attestes vom Kinderarztes verlangen , dass reicht meist schon um die Kinder schnell wieder gesund werden zu lassen.

 

3. Das Kind WILL angeblich nicht zu Ihnen kommen

Kinder sind am glücklichsten , wenn Mama & Papa immer -am liebsten gemeinsam- für sie da sind. Geht das nun mal nicht, sind Kinder allerdings vor allem eines: loyal und bestrebt selbst ohne Konflikte zu überleben . Haben ja keine Wahl. 
Und daher sind sie unbedingt darum bemüht, es jedem Elternteil recht zu machen. Das führt manchmal zu solchen Situationen:

Natürlich sagt Mama ( peinlich, aber so ist es meist!), das Kind dürfe gern zum Papa gehen. Aber guckt dabei so komisch traurig . 

Oder fragt das Kind, ob es denn zum Papa gehen möchte. Und nuschelt dabei was von „Ausflug zum Ponyhof“

Spätestens nach dem 3. Nachfragen hat selbst das kleinste Kind verstanden, was es denn besser sagen soll, wenn Mama fragt und will Ihr natürlich eine Freude machen, weil es sie liebt .

Und Mama kann ganz stolz dem Papa sagen: „ Siehste, Kind will einfach nicht zu Dir! Ich hab ganz oft gefragt.“ Und hat dafür natürlich 10 Zeugen parat!

Wenn Sie sich darin entdecken und selbst beim Umgang das Gefühl haben , dass die Kinder zusammen mit Ihnen Spass haben und gerne kommen, nehmen Sie diese Behauptung bloß nicht persönlich und ignorieren sie. Dann sollen Sie sich einfach darüber ärgern - und : den Gefallen wollen Sie dem/der Ex doch nicht tun.

Alternativ kann man in besonders ausgeprägten , schwierigen Fällen die Angelegenheit überprüfen lassen und zum Beispiel vom Gericht einen Umgangspfleger bestellen lassen, der die Umgänge von der ersten Minute der Abholung an begleitet ( oder die Abholung komplett übernimmt) und genau beurteilen kann, was das Kind will oder nicht.

 

Halten Sie durch! Es lohnt sich...