Keep cool!
Oder die unendliche Geschichte des Umgangs
Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil ist für alle Kinder wunderbar und wichtig.
Am Besten ist daher, Sie einigen sich mit dem/der Ex darüber, wer wann die Kinder wie lange und oft sehen kann.
Schließlich wollen sie doch beide als Eltern, dass es den Kindern gut geht, oder nicht?
Ist eine Einigung nicht möglich, können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen und sollten versuchen, den Umgang zB in Form einer freiwilligen "Elternvereinbarung" mit Hilfe des Jugendamtes zu regeln.
Leider hat die Autorität von Behörden mittlerweile landläufig nachgelassen, so dass das auch nicht immer die Lösung ist.
Wenn alles nicht hilft, kann man einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts beim Gericht am Wohnort der Kinder stellen.
Das Gericht schlägt dann - je nach Alter der Kinder - eine Umgangsregelung vor, die meist lautet: alle 14 Tage von Freitag Nachmittag bis Sonntag 18.00 Uhr.
Wobei die Kinder eine Holschuld sind: Wer sie sehen will, muss sie auch bei de Mutter abholen und wegbringen. Sind ja keine Pizza, die einem nach Hause gebracht wird.
Zusätzlich gibt es dann 1 Woche in den Oster- und Herbstferien und 2 - 3 Wochen in den Sommerferien, sowie jeden 2. der hohen kirchlichen Feiertage.
Klingt doch ganz einfach, oder ?
Aber was macht mann, wenn nach einem "normalen" Besuchswochenende ein Feiertag folgt ? Oder Weihnachten?
Oder wer weiß schon, dass bei der Ermittlung der hohen, kirchlichen Feiertage der Heiligabend nicht mitgezählt wird und somit die Kinder immer nur am 26.12. und dem Pfingstmontag beim getrennt lebenden Elternteil sein können ?
Oder was ist, wenn ein Umgangswochenende in die Zeit des Ferienaufenthaltes fällt?
Muss man das Kind dann zwischenzeitlich zurückbringen?
Das ist genau das, was der Ex-Partner dann verlangt, denn ist ja SEIN Wochenende und natürlich ist das Recht des (meist) Vaters viel wichtiger, als die nebensächliche Tatsache, dass die Kinder im Urlaub Spaß haben könnten und auch nicht so gerne 8 Stunden im Auto sitzen wollen für Nichts.
Als Elternteil muss man auch gönnen können, können viele aber nicht (heißt dann im psychologischen Gutachten irgendwas mit "Bindungstoleranz", also: Vorsicht Falle!)
Die Katastrophe naht! Insbesondere, wenn man mit den Kindern in Spanien ist. (Holland wäre vermutlich irgendwie noch machbar).
Und Silvester möchte doch jeder auch mal mit den Kindern feiern. Nur wie?
Die Tücken des Umgangs sind schier unendlich.
Lassen Sie sich unbedingt beraten, damit Sie genau wissen, was die eigenen Rechte und Pflichten sind.
Denn Umgang ist für Kinder wunderbar und wichtig...
Kommentar schreiben