
Aber Schatz, das Haus hab ich doch nur für uns gekauft!
Wenn Sie diesen Satz jemals im Leben hören ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie sich irgendwann in einer der größten Katastrophen seit Erfindung der griechischen Tragödie vor rund 2000 Jahren befinden werden.
Spätestens in 27,4 Jahren, wenn Sie bemerken, dass der einstige Märchenprinz mit den melancholischen Augen und dem aufregenden Tattoo auf den durchtrainierten Oberarmen zu einem Alien mutiert ist, welches seine Erfüllung darin findet jeden Abend mehrere Stunden in seiner Lieblingskneipe zu versacken oder zu Hause am liebsten stundenlang mit seiner Playstation kommuniziert.
Und Sie anfangen, sich nach dem netten Nachbarn von nebenan zu verzehren, der Ihnen jedesmal hilft die Einkäufe von Aldi nach oben zu schleppen, gern die Kinder auf dem Weg zur Arbeit an der Schule rauslässt und begeistert beim Plausch auf dem Bürgersteig von seinem neuen Kurs bei der Volkshochschule für Fußmassage erzählt.
Wenn Sie nicht verheiratet sind haben Sie sicher mit Ihrem Prinzen eine sinnvolle Absprache dieser Art geschlossen, die da meist lautet:
"Ich zahle die Raten für das Haus (der Prinz) und Du das Essen und alles andere".
Was ja auch nur fair klingt.
Wenn Sie dann aber diese unerfreulich gewordene Beziehung zu Ihrem Ex-Prinzen beendet haben, hat dieser dann ein prima abbezahltes Haus (welches Sie natürlich auch die ganzen Jahre abbezahlt haben) und Sie haben in der Regel gar nichts.
Außer einigen Kilo Übergewicht vielleicht.
Aber Sie haben wenigstens 27,4 Jahre kostengünstig oder hoffentlich mietfrei gewohnt.
Wenn Sie verheiratet sind, ist die Lage viel ernster:
Sobald es sich ausgeprinzt hat und Sie aus Liebe zu Ihrem Nachbarn entweder mit den Kindern in ein Mini-Appartment gezogen sind oder gleich zum Nachbarn, werden Sie bemeken, dass das ach-so-gemeinsame Haus tatsächlich nur Ihrem Ehemann gehört (so richtig mit Grundbuch und allem) und der Sie vor lauter Ärger über den Nachbarn jeden Tag spüren lässt, dass Sie nichts, aber auch GAR NICHTS besitzen.
Das gnädige Gesetz hat natürlich prozessuale Mittel zur Behebung dieses Notstandes geschaffen und das ist auch gut so:
Im Rahmen des Zugewinnausgleiches können Sie meist in etwas längeren, leicht nervenstrapazierenden Gerichtsverfahren (die leider auch Geld kosten) im besten Fall Ihren Zugewinn an der Ehe oder eine Ausgleichszahlung erkämpfen.
Alternativ können sie aber auch sofort, wenn Sie diesen Satz hören das Weite suchen oder den Anwalt Ihres Vertrauens um Rat fragen, damit Sie auch beim Notar den Kaufvertrag von Anfang an mitunterschreiben können und im Falle des Falles gleichberechtigt im Grundbuch stehen. Und abgesichert sind.
Und wenn man dem Prinzen zeigt, dass man nicht ganz doof ist und sich, seine Rechte und seinen eigenen Wert kennt, steigert das in den meisten Fällen die eigene Attraktivität und Wertschätzung beim Prinzen ungemein.
Schon komisch ist das bei den Leuten.
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